Schueler Kreuzgang Foto: Fotoatelier Pongratz, Tiefenbach

Übertritt in höhere Klassen

Auch nach der 5. Klasse gibt es viele Möglichkeiten, zu uns an die Gisela-Schulen zu kommen und das Abitur oder den Realschulabschluss zu erwerben.

Die wich­tigs­ten Wege und Vor­aus­set­zun­gen haben wir hier zusam­men­ge­stellt. In jedem Fall unter­stüt­zen wir Sie sehr ger­ne. Neh­men Sie dazu bit­te Kon­takt mit unse­ren Bera­tungs­leh­re­rin­nen auf!

Die Auf­nah­me­prü­fun­gen wer­den bei uns an den Gise­la-Schu­len von erfah­re­nen Lehr­kräf­ten erstellt. Nach dem erfolg­rei­chen Über­tritt bie­ten wir allen Schü­le­rin­nen spe­zi­el­le För­der­pro­gram­me an.

Übertritt an die Gisela-Realschule

Übertritt in die Jahrgangsstufen 6 bis 9

Von der Mit­tel­schu­le: Durch­schnitts­no­te aus Deutsch, Mathe­ma­tik, Eng­lisch im Jah­res­zeug­nis bis 2,0 und bestan­de­ne Pro­be­zeit. In allen ande­ren Fäl­len: Über­tritt nach bestan­de­ner Auf­nah­me­prü­fung und Pro­be­zeit möglich.

Von der Wirt­schafts­schu­le oder M‑Klassen der Mit­tel­schu­le: Bei Vor­rü­ckungs­er­laub­nis in die nächst­hö­he­re Jahr­gangs­stu­fe ist der Über­tritt mit Pro­be­zeit mög­lich. In allen ande­ren Fäl­len bera­ten wir Sie gerne.

Vom Gym­na­si­um: Bei Vor­rü­ckungs­er­laub­nis in die nächst­hö­he­re Jahr­gangs­stu­fe ist der Über­tritt unein­ge­schränkt mög­lich. In allen ande­ren Fäl­len bera­ten wir Sie gerne.

Übertritt in die 10. Jahrgangsstufe

Mög­lich bei Vor­rü­ckungs­er­laub­nis an Gym­na­si­en, Wirt­schafts­schu­len und M‑Klassen der Mit­tel­schu­len, in allen ande­ren Fäl­len nur nach bestan­de­ner Auf­nah­me­prü­fung und Probezeit.

Übertritt an das Gisela-Gymnasium

Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe

Von der 5. Jahr­gangs­stu­fe Mit­tel­schu­le: mög­lich mit erfolg­rei­cher Auf­nah­me­prü­fung und Probezeit.

Von der 5. oder 6. Jahr­gangs­stu­fe Real­schu­le: mög­lich mit Vor­rü­ckungs­er­laub­nis und einer Durch­schnitts­no­te von min­des­tens 2,0 in den Fächern Deutsch, Eng­lisch und Mathe­ma­tik im Jah­res­zeug­nis. — Auch mit einer schlech­te­ren Durch­schnitts­no­te und Vor­rü­ckungs­er­laub­nis kann nach einer erfolg­rei­chen Auf­nah­me­prü­fung und Pro­be­zeit ein Über­tritt auf das Gym­na­si­um erfolgen.

Übertritt in höhere Jahrgangsstufen

Ab der 7. Klas­se ist ein Über­tritt nur nach bestan­de­ner Auf­nah­me­prü­fung und Pro­be­zeit möglich.

Übertritt nach einem mittleren Schulabschluss

In unse­re schul­in­ter­ne Ein­füh­rungs­klas­se dür­fen wir nur Absol­ven­tin­nen der Gise­la-Real­schu­le auf­neh­men. Exter­ne Schü­le­rin­nen haben nach dem Erwerb eines mitt­le­ren Schul­ab­schlus­ses jedoch fol­gen­de Mög­lich­kei­ten, direkt in das Gise­la-Gym­na­si­um einzutreten:

Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10 ohne Aufnahmeprüfung

Schü­le­rin­nen mit einem Noten­durch­schnitt von min­des­tens 2,5 in den Vor­rü­ckungs­fä­chern kön­nen ohne Auf­nah­me­prü­fung und Pro­be­zeit in die Jahr­gangs­stu­fe 10 des Gym­na­si­ums ein­tre­ten. Für die zwei­te Fremd­spra­che (Latein oder Fran­zö­sisch) wird eine Nach­hol­frist von einem Schul­jahr gewährt, bei Bedarf rich­ten wir spe­zi­el­le För­der­an­ge­bo­te ein.

Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11

  • Noten­durch­schnitt 1,5 oder bes­ser: Ein­tritt ohne Auf­nah­me­prü­fung und Probezeit
  • Noten­durch­schnitt bis 2,5: Auf­nah­me­prü­fung in den Kern­fä­chern der jewei­li­gen Aus­bil­dungs­rich­tung. Zwei­te Fremd­spra­che ist dann Ita­lie­nisch als neu ein­set­zen­de spät­be­gin­nen­de Fremd­spra­che (kei­ne Vor­kennt­nis­se nötig).
  • An den spe­zi­el­len För­der­an­ge­bo­ten der Ein­füh­rungs­klas­se kön­nen auch die Schü­le­rin­nen der Regel­klas­se teilnehmen.